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RG, 11.03.1913 - Rep. VII. 5/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Kann wegen unverhältnismäßiger Höhe der durch das ausländische Prozeßgericht festgesetzten Kosten insoweit das Vollstreckungsurteil versagt werden? 2. Ist mit Bezug auf Spanien die in § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO. vorausgesetzte Gegenseitigkeit als verbürgt anzusehen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckung ausländischer Kostenfestsetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 82, 29
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 5 U 39/09
Vollstreckungsklage: Vollstreckbarerklärung einer amerikanischen …
Jedoch verstößt auch der Umstand, dass der Beklagte zu erheblich höheren Prozesskosten verurteilt worden ist, als wenn das Verfahren in Deutschland durchgeführt worden wäre, nicht gegen § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO (RGZ 82, 29;… Martiny, Handbuch des Internationalen Zivilverfahrensrechts, Band III/1, Rn. 1111). - BGH, 11.10.1956 - II ZR 305/55
Anerkennung ausländischer Urteile
Reichsgericht (RGZ 82, 29 [31]) aufgestellte Satz, "es könne keinem Zweifel unterliegen, daß die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen abzulehnen sei, die gegen das öffentliche Recht, die Souveränität oder die Interessen des Deutschen Reichs oder deutscher Bundesstaaten verstossen würde", bedeutet nicht, daß schon jeder Verstoß gegen eine Vorschrift des deutschen öffentlichen Rechts, also jeder Rechtsirrtum bei der Anwendung oder Auslegung einer dem öffentlichen Recht angehörenden Norm, der Anerkennung des ausländischen Urteils entgegenstehen könnte.